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Kontaktbeschränkungen in Corona-Verordnung: Björn Thümler klärt auf
Die neuen Corona-Bestimmungen sorgen zum Teil bei Bürgerinnen und Bürgern in der Wesermarsch für Irritationen. Das gilt insbesondere für die Regelungen bei den Kontaktbeschränkungen. Den CDU-Landtagsabgeordneten Björn Thümler erreichten nun mehrere Anfragen zur privaten Betreuung von fremden Kindern beziehungsweise Kindern aus anderen Haushalten in Kleingruppen sowie zum Bringen und Abholen der Kinder.
Die Eltern und Großeltern, die sich hier Sorgen gemacht hatten, kann Thümler allerdings beruhigen. Er erläutert: "Der § 11 zur Kindertagespflege und privaten Kinderbetreuung in der aktuellen Verordnung des Landes ist bewusst so gestaltet, dass auch die Betreuung durch Großeltern und Nachbarn weiterhin möglich bleibt. Das gilt ebenfalls für die Vorgänge des Bringens und Abholens der privat betreuten Kinder."
Björn Thümler fügt hinzu: "Ich biete allen Bürgerinnen und Bürgern gerne an, ihre Detailfragen zur Landesverordnung zu beantworten oder dafür zu sorgen, dass sie rasch beantwortet werden." Der CDU-Landtagsabgeodnete ist per E-Mail unter bjoern@thuemler.de und telefonisch unter 0 44 06/97 25 15 erreichbar.
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