Die Straßenausbaubeitragssatzung
Die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Nordenham ist mit der Rechtssprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte nicht mehr zu vertreten.
Wenn eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen wird, muss sich die Gebührenhöhe für die Anlieger an dem Ausmaß der privaten Nutzung bzw. des privaten Vorteils der Anlieger orientieren.
Das bedeutet, dass der Beitrag der Bürger den Beitrag der Stadt überwiegen muss, und dieses bedeutet wiederum >50%.
Überwiegend sind davon die Anliegerstraßen und Wirtschaftswege betroffen.
Die schwächsten dieser Region sind wieder die gebeutelten.
Die CDU – Fraktion hat mehrheitlich dieser Straßenausbaubeitragssatzung keine Zustimmung gegeben.
In der Neufassung der Straßenausbaubeitragsatzung sind einige Fragen der CDU
nicht ausreichend berücksichtigt. z. Beispiel
- Stärkere Berücksichtigung des Bürgervotums der betroffenen Bürger bei der Sanierung einer Straße.
- Die Verteilung des umlagefähigen Ausbauaufwandes §5 Eckgrundstücke.
- Bei nachweisbarem Reparaturstau muss eine klare Abrechnungsregelung festgelegt werden.
- Dazu gehört auch die Reparatur einer Kanalanlage, wenn nur diese defekt ist.
- Ein vertretbares Modell für Wirtschaftswege muss von Anfang an Inhalt dieser Satzung sein. Der jetzige Ansatz ist viel zu hoch, denn in Einzelfällen könnte die Existenz gefährdet sein, da oft nur ein Anlieger betroffen ist. Wir halten eine Form der Wegegenossenschaft, die natürlich gerichtsfest sein muss, für am besten.
- Der § 15 Billigkeitsregelung, ...... Hier heißt es:
Im Einzelfall kann der VA der Stadt auch von der Erhebung des Beitrages
ganz oder teilweise absehen, wenn dies im öffentlichen Interesse oder
zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist. Die Freistellung kann auch
für den Fall vorgesehen werden, dass die Beitragspflicht noch nicht
entstanden ist.
Diese Regelung kann so nicht zulässig sein,
hier ist eine Ungleichbehandlung vorprogrammiert.
Fazit: die Anwendung der Satzung ist eine reine Auslegungssache,
wann und wie soll sie zum Zuge kommen.
Also kann man doch gleich auf eine Satzung verzichten,
und im Einzelfall entscheiden die Ausschüsse über eine Beteiligung
der Anlieger.
- Auch über eine andere Finanzierungsform ist unserer Meinung nach nicht
ernsthaft nachgedacht worden.
In früheren Zeiten konnten auch Straßen ohne Satzung ausgebaut werden.
Die Neufassung der funktionalen Straßenbewertung kann so nicht stehen bleiben. Beispiel Altensieler Straße, hier müssten die Anlieger für Andere
bezahlen.
Der Stadtrat Nordenham, hat in der letzten Sitzung am 18.12,2008 beschlossen!
Mit 17 JA- Stimmen, 12 NEIN- Stimmen und 6 ENTHALTUNGEN diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.
Als Beispiel müssen, für Anliegerstraßen und Wirtschaftwege die Anlieger in Zukunft 60% dazu zahlen. Mit der Mehrheitsfraktion SPD ein Teil der FDP
und WIN wurde diese Satzung so beschlossen.
Fraktionsvorsitzender der CDU
Horst Wreden









