Antrag der CDU Fraktion an den Rat zu einer Reform der Straßenausbaubeitragssatzung
In Nordenham gibt es eine Straßenausbaubeitragssatzung, die die Bürger der Stadt bei der Wiederherstellung – nicht Reparatur – der Straßen zu einer abgestaffelten, allerdings teilweise erheblichen Kostenbeteiligung verpflichtet.
Dadurch kommt es, wie im Folgenden dargestellt, zu problematischen Situationen, in denen sich die betroffenen Bürger ungerecht behandelt fühlen und sich dann gegen die Sanierung „ihrer” Straße wehren.
1. Die betroffene Straße erschließt ein nachgelagertes (Wohn-)Gebiet. Für die Sanierung werden nur die Anwohner dieser Straße finanziell belastet und nicht die Anwohner der nachgelagerten Gebiete, die besonders vom Ausbau profitieren. ( Beispiel: Fahrradweg Altensieler Straße).
2. Die Anwohner der betroffenen Straße lehnen geschlossen den Ausbau der Strasse ab, z.B. weil es sich um eine reine Anliegerstraße handelt und die Anwohner mit dem Ist- Zustand zufrieden sind. (Beispiel: Fährstraße Fußweg)
3. Die Straße ist in einem hinreichenden Zustand. Der Abwasserkanal ist defekt und muss erneuert werden. Bei dieser Gelegenheit wird dann die Straße mit saniert/ausgebaut, obwohl die Straße eigentlich aus den Kosten der Abwassergebühren aller Einwohner Nordenhams wieder in den ursprünglichen ausreichenden Zustand zurückgeführt werden müsste. Die Anlieger lehnen eine Sanierung ab, da sie mit dem ursprünglichen Ist-Zustand subjektiv und objektiv zufrieden sind ( Beispiel: Fritz Reuter Strasse)
Die CDU Fraktion fordert die Verwaltung auf, einen Reformvorschlag der Straßenausbaubeitragssatzung vorzubereiten, in dem die oben dargestellten Beispiele im Sinne der Anlieger und Bürger geregelt werden. Der Reformvorschlag soll so rechtzeitig als Vorlage eingebracht werden, dass eine Beschlussfassung in Verwaltungsausschuss und Rat bis zum
Jahresende 2006 gewährleistet ist.
i.A. der Fraktion
Dr. Tilman Kaethner









